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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,11549
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11.OVG (https://dejure.org/2011,11549)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11.OVG (https://dejure.org/2011,11549)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 1 C 10277/11.OVG (https://dejure.org/2011,11549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 2 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 7 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 9 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Einrichtung für psychisch kranke Menschen; Antragsbefugnis des Eigentümers eines Nachbargrundstücks; Erfordernis des Vorliegens einer Entwässerungskonzeption bereits bei der Bauleitplanung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis eines angrenzenden Eigentümers gegen einen Bebauungsplan im Hinblick auf die angeblich unzureichende Entwässerung des Plangebiets; Umfang der Pflicht einer planenden Gemeinde bzgl. der Erstellung der erforderlichen Entwässerungskonzeption bereits in der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2
    Antragsbefugnis eines angrenzenden Eigentümers gegen einen Bebauungsplan im Hinblick auf die angeblich unzureichende Entwässerung des Plangebiets; Umfang der Pflicht einer planenden Gemeinde bzgl. der Erstellung der erforderlichen Entwässerungskonzeption bereits in der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Eine die Antragsbefugnis begründende "mögliche" Rechtsverletzung folgt auch nicht daraus, dass der Antragsteller eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung und damit eine Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) geltend machen könnte und die dazu vorgetragenen Tatsachen dies auch als möglich erscheinen ließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, BVerwGE 107, 215).

    Das setzt voraus, dass sich der Antragsteller auf einen abwägungserheblichen Belang berufen kann (BVerwG, Urteile vom 10.03.1998, NVwZ 1998, 732/733 und vom 24.09.1998, BVerwGE 107, 215/219 ff.).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet besteht unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007, NVwZ 2008, 427; BayVGH, Beschluss vom 01.07.2009, 14 ZB 07.1727 - juris).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Die Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers wegen möglicher Eigentumsverletzung ist regelmäßig dann gegeben, wenn er sich als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000, NVwZ 2000, 1413 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Das setzt voraus, dass sich der Antragsteller auf einen abwägungserheblichen Belang berufen kann (BVerwG, Urteile vom 10.03.1998, NVwZ 1998, 732/733 und vom 24.09.1998, BVerwGE 107, 215/219 ff.).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Allenfalls bei einem erkennbaren Willen des Satzungsgebers, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen, kann ein solcher gebietsübergreifender Erhaltungsanspruch eingreifen (OVG RP, Urteil vom 14.01.2000, BauR 2000, 527; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2009, 14 Cs 08.3017 - juris).
  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Maßgebend ist daher auch in diesem Zusammenhang, ob die angegriffene planerische Festsetzung auf das Grundeigentum des Antragstellers in abwägungserheblicher Weise unmittelbar einwirkt und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.07.2001, 4 BN 41/01).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 1 C 10852/09

    Beschleunigtes Verfahren für Bebauungsplan bei Außenbereichsinsel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Es ist der planenden Gemeinde in derartigen Konstellationen unbenommen, ob sie diese Fragestellung bereits in der Bauleitplanung oder erst auf der danach folgenden Vollzugsebene abschließend klärt (vgl. Urteil des Senats vom 24.11.2010, 1 C 10852/09, ESOVG-RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Der Senat hat die Verfahren weiterer Antragsteller abgetrennt und unter den Aktenzeichen 1 C 10276/11.OVG bzw. 1 C 10610/10.OVG fortgeführt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 A 11751/99

    Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Allenfalls bei einem erkennbaren Willen des Satzungsgebers, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen, kann ein solcher gebietsübergreifender Erhaltungsanspruch eingreifen (OVG RP, Urteil vom 14.01.2000, BauR 2000, 527; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2009, 14 Cs 08.3017 - juris).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07

    Ermittlung und Feststellung des abwägungserheblichen Materials bei der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind nur dann überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007, 4 BN 10/07).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10610/10

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1997 - 7 A 2175/95

    Wohnheim für psychisch Kranke; Betreuung; Pflege; Wohngebäude; Reines Wohngebiet;

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 14 ZB 07.1727

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte auf der Ebene der Vorhabenzulassung ungelöst bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 -, NVwZ-RR 1995, 130 und juris, Rn. 5; Beschluss vom 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2011 - 1 C 10277/11.OVG -, juris, Rn. 35).
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 26.9.2018 - 1 NE 18.1303 - OVG Schleswig, Urteil vom 17.9.2015 - 1 KN 20/14 - sowie OVG Koblenz, Urteil vom 24.2.2011 - 1 C 10277/11 -, jeweils bei juris] Die Abwasserbeseitigung gehört zu den Belangen, die nach Lage der Dinge regelmäßig in die nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotene Abwägung einzustellen sind (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10

    Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam

    Auch die Notwendigkeit eines Verkehrsgutachtens zum gegenwärtigen Zeitpunkt erschließt sich für den Senat nicht, da auch die sich insoweit stellenden Fragen hinreichend im Genehmigungsverfahren geprüft werden können (vgl. Urteil des Senats vom 24.02.2011, 1 C 10277/11 - zum Erfordernis einer Entwässerungskonzeption bereits in der Bauleitplanung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind jedoch dann überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007, 4 BN 10/07; Urteil des Senats vom 24.02.2011, 1 C 10277/11, ESOVGRP ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20

    Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

    Vorliegend spricht viel dafür, dass schon im Planungsstadium erkennbar war, dass sich die Frage der Entwässerung spätestens auf der Stufe der Planverwirklichung, d. h. vor Beginn der Erschließungsarbeiten würde klären lassen (vgl. zur Konfliktverlagerung hinsichtlich der Entwässerungsfrage OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, Rn. 35 f. bei juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2010 - 1 C 10852/09 -, Rn. 44 bei juris).

    Gegen die Zulässigkeit einer Konfliktverlagerung sprechen nicht die Ausführungen in der insoweit von den Antragstellern herangezogenen, vom Senat aber für die Zulässigkeit einer Konfliktverlagerung zitierten Entscheidung des Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, juris, Rn. 35).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 1 MR 10/20

    Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung;

    Dass die Antragsgegnerin das Problem des Umgangs mit dem Niederschlagswasser erst nach der Beschlussfassung über die Satzung abschließend geklärt hat (vgl. Entwässerungsantrag vom 03.04./20.05.2020, Anlage AG 1 zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 17.09.2020), steht der Antragsbefugnis unter Berücksichtigung der vorstehend wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (so aber OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, Rn. 35 f. bei juris).

    Vorliegend spricht viel dafür, dass schon im Planungsstadium erkennbar war, dass sich die Frage der Entwässerung spätestens auf der Stufe der Planverwirklichung, d. h. vor Beginn der Erschließungsarbeiten würde klären lassen (vgl. zur Konfliktverlagerung hinsichtlich der Entwässerungsfrage OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, Rn. 35 f. bei juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2010 - 1 C 10852/09 -, Rn. 44 bei juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

    Der Senat hat die Verfahren weiterer Antragsteller abgetrennt und unter den Aktenzeichen 1 C 10277/11.OVG bzw. 1 C 10610/10.OVG fortgeführt.
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